
Kreta / Griechenland
Südwestlich der Ägäis liegt die größte griechische Insel und die 5.-größte Europas. Auf Kreta überwiegt der
gebirgische Einfluss. Der quer über die Insel sich ziehenden
Hochgebirgsgruppen
sind durch mehrere mehr als 2400 Meter hohe Berge gekennzeichnet:
Der Pachnes = 2452 m
Timios Stavros =
2456
Dikti = 2148
Thriptis = 1476
Nur zum Norden hin gleiten die Gebirge ins Flache und haben damit die Voraussetzungen geboten, dass hier die wichtigsten Touristenzentren und Städte angesiedelt sind.
Der Südliche Teil der Insel hat durchgehend eine Steilküste. Nur zwischen den Klippen in den Buchten haben sich kleine Sand- oder Kiesstrände gebildet und Dörfer
entwickelt. Fast nur über das Wasser lassen sich diese
Dörfer erreichen. Viele der Dorfbewohner hat es in dern letzten Jahren aber in den Norden verschlagen, weil dort
wirtschaftlich und touristisch geprägt bessere Lebensvoraussetzungen zu finden sind.
Bedingt durch die rund 300 Sonnentag im Jahr wurde Kreta die berühmteste Urlauber-Insel Griechenlands.
Medizinische Hinweise für Kreta
Stand: 27. April 2004
Für die Einreise nach Griechenland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen. Die Reise sollte Anlass geben, den Impfschutz gegen Tetanus und Diphtherie zu überprüfen, Auffrischungsimpfungen sind alle 10 Jahre empfohlen. Bei Touristen, die sich langfristig in Griechenland aufhalten, oder bei besonderen Reiserisiken (Hygienemängel) sollte ein Impfschutz gegen Hepatitis A (ggfl. auch gegen Hepatitis B ) vorliegen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Stand: 27. April 2004
In Griechenland werden Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Einfuhr und Ausfuhr von Rauschgiften - auch kleiner Mengen für den persönlichen Bedarf - hart bestraft.
Das Fotografieren von militärischen Anlagen und wichtigen zivilen Anlagen (Flughäfen/Häfen) ist wg. Spionagegefahr verboten. Zuwiderhandlungen werden - auch gegenüber EU-Bürgern - strafrechtlich verfolgt.
Bei Diebstahl, vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung, illegaler Ausgrabung und Entfernung vom Fundort(d.h. ohne Genehmigung bzw. Anzeige ggü den Behörden) von archäologischen Fundstücken können auch gegen Ausländer je nach Schwere der Tat bis zu mehrjährige Haftstrafen verhängt werden.
Besondere Zollvorschriften
Stand: 27. April 2004
Der Erwerb und die Ausfuhr von Antiquitäten sind in Griechenland verboten, es sei denn, es liegt eine Genehmigung des Kulturministeriums vor. Zuwiderhandlungen werden bestraft.
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